Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen (AGB) für “LEILA – freies Lastenrad Göttingen”, ADFC Göttingen

“LEILA – freies Lastenrad Göttingen” ist ein kostenfreies Angebot vom ADFC Göttingen, das keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Wir wollen Mobilität in der Stadt ohne Auto fördern und stellen deshalb jeder volljährigen Person LEILA zur Verfügung. Wir bitten Dich, so sorgsam wie möglich mit LEILA umzugehen, damit LEILA so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung steht. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines

Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren “Lastenrad“ genannt) vom ADFC Göttingen (im Weiteren als “Anbieterin” bezeichnet) an registrierte Nutzer_innen (im Weiteren als “Nutzerin” bezeichnet). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich. Mit der Inanspruchnahme der Leihe des/der auf der Homepage unter dem Projekt “LEILA – freies Lastenrad Göttingen” genannten Lastenrades erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts- und Nutzungsbedingungen einverstanden. Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentums-rechte an dem Lastenrad. Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln

Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Fahrrades für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Fahrrad während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird. Die Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Fahrrads. Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Fahrrades ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Fahrrad einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der Anbieterin unverzüglich mitzuteilen. Das Lastenrad darf in diesem Fall nicht genutzt werden. Das Lastenrad wird von der Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet. Die Nutzerin ist verpflichtet, das Lastenrad ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. §603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten. Das Lastenrad ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mit ausgeliehen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen. Die Nutzerin darf keine Umbauten am Lastenrad vornehmen.

Haftung

Die Haftung der Anbieterin für die Nutzung des Lastenrads ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Anbieterin beruhen. Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Fahrrad, sofern diese auf nicht-vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Lastenrades oder einzelner Teile davon.

Kontakt

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass wir als Anbieterin es wissen sollten (Schäden am Lastenrad, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns eine Mail an: lastenrad@adfc-goettingen.de. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen!

Ein letzter Vorbehalt: Da sich das Projekt im Aufbau befindet und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich die Anbieterin vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen.